Zum Kinder- und Jugendhilfegesetz 2017
Der Bundesrat hat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (SGB VIII-Reform) von der Tagesordnungsliste der heutigen letzten Sitzung vor der Sommerpause gestrichen und somit keine Entscheidung getroffen.

Der Bundesrat will das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz so, wie es vom Bundestag verabschiedet worden ist, offensichtlich nicht "durchwinken". Es ist daher mehr als fraglich, ob die Reform des SGB VIII in dieser Legislaturperiode überhaupt noch einmal vom Bundesrat debattiert wird. Das wäre spätestens im September noch möglich. Wahrscheinlicher ist, dass dieses geplante Gesetzesvorhaben erst nach der Bundestagswahl noch einmal von vorn angedacht und diskutiert wird.

Hintergrund

 

Der PFAD Bundesverband kritisiert, dass die Verbesserungen für Kinder und Jugendliche, die in Pflegefamilien aufwachsen, am Veto der CDU/CSU gescheitert sind. Der Heim-und Pflegekinder betreffende Part ist fast vollständig aus dem Entwurf des Kinder-und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) auf Wunsch der Union herausgenommen worden, obwohl die Expertinnen und Experten der Jugendhilfe im Vorfeld gerade die vorgesehenen Reformen für die Pflegekinderhilfe auf breiter Ebene befürworteten.

Kontinuität und Stabilität bleiben nun weiterhin vielen Pflegekindern verwehrt. Als „Zaungast“ dürfen sie zwar intaktes, fürsorgliches Familienleben in der Pflegefamilie kennenlernen, doch ihre Perspektive soll offen bleiben. Auch nach Jahren sollen Eltern ihre Kinder – auch gegen ihren Willen -aus dem neuen Zuhause herausreißen dürfen mit der oftmals vagen Option, ob ihnen die fürsorgliche Elternschaft und ein erneutes Zusammenwachsen überhaupt gelingen.

Dass eine baldige Rückführung in ein wieder sicheres und förderliches Umfeld das erklärte Ziel von Fremdunterbringungen sein muss, ist unstrittig. Doch Rückführung um jeden Preis ist
kein Qualitätsmerkmal der Pflegekinderhilfe! In manchen Fällen ist es leider nicht möglich, Eltern trotz vieler Hilfsangebote durch die Jugendhilfe zu befähigen, ihre elterlichen Aufgaben gut genug zu
erfüllen. Manche dieser Eltern fordern trotzdem wiederholt die Herausgabe ihres Kindes und sorgen so dafür, dass die betroffenen Kinder nicht zur Ruhe kommen können. Für diese Fälle sollte das Gesetz die Möglichkeit eröffnen, dass das Familiengericht den Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie anordnen kann.

Ca. 57.000 Pflegefamilien in Deutschland setzen sich für Kinder und Jugendliche ein. Trösten sie in den ersten Wochen und Monaten ohne ihre Mutter und/oder ihren Vater. Sie erleichtern ihnen das Eingewöhnen in die fremde Familie. Schutz, Geborgenheit und Verlässlichkeit in die Pflegefamilie lassen das Kind wieder Vertrauen fassen. Es kann neue Beziehungen aufbauen und mit Unterstützung seiner Pflegeeltern und der Fachkräfte auch weiterhin Kontakte zu seiner leiblichen Familie pflegen.

Das KJSG sah erstmals einen Rechtsanspruch der leiblichen Eltern auf Beratung und Begleitung vor, welchen vor allem die Pflegefamilienverbände einfordern. Denn bis jetzt werden die Eltern in
der Regel alleine gelassen, sobald ihr Kind untergebracht ist. Sie benötigen jedoch gerade dann intensive Hilfen, wenn eine Rückführung so bald als möglich stattfinden soll. Gibt es jedoch keine
Perspektive für eine Rückführung, so benötigen sie Begleitung, um eine neue positive Rolle im Leben ihres fremduntergebrachten Kindes zu finden und mit der Pflegefamilie konstruktiv zusammenarbeiten zu können.

Die Reform des Pflegekinderwesens war der ehemaligen SPD-Familienministerin Manuela Schwesig ein wichtiges Anliegen. Sie hat begriffen, wie schwer es für Kinder ist, mit einer unklaren Perspektive zwischen zwei Familien aufzuwachsen. Doch die CDU/CSU ist strikt gegen die rechtlichen Verbesserungen und vermutet die Rechte der Herkunftseltern in Gefahr.

Sind ihre Einwände nur von Unkenntnis der Situation von Pflegekindern geprägt oder doch schon zu einem Positionierungs-Faktor im Wahlkampf geworden? Wenigstens wenn es um die Schwächsten im Lande geht, sollten Rivalitäten und Profilierung der Parteien außen vor bleiben.

Die beschlossene Fassung des KJSG im Bereich der Pflegekinderhilfe ist nur eine Absichtserklärung, die kostenarm und sicher wenig wirksam sein wird. Damit können wir nicht zufrieden sein. In der kommenden Legislaturperiode muss das Thema umgehend wieder aufgenommen werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Beratung für leibliche Eltern als Basis für die Kontinuitätssicherung von Kindern sowie die Ausgestaltung der Hilfen für behinderte Pflegekinder gehören zwingend in den nächsten Entwurf für eine inklusive Jugendhilfe.

PFAD wird nicht nachlassen und sich weiterhin für rechtliche Verbesserungen für Pflegekinder und ihre Familien einsetzen.

PFAD Bundesverband
der Pflege – und Adoptivfamilien e.V.

Aktualisiert am 03. Oktober 2024

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