"Careleaver" (abgeleitet von "leaving care") haben mit Erreichen ihrer Volljährigkeit offiziell die Jugendhilfe verlassen.
Gesetzliche Regelungen sehen zwar vor, dass - unter bestimmten Bedingungen - auch über 18 Jahren hinaus noch Hilfe gewährt wird, aber
(1) dies klappt selbst mit Nachweisen keineswegs problemlos und
(2) es erfüllen nicht alle Careleaver die erforderlichen Bedingungen.
Gerade in dieser schwierigen und nervenaufreibenden Phase sind Careleaver oft auf sich allein gestellt.
Leider immer noch (zu) viele Careleaver*innen werden von ihrer Wohngruppe/Pflegefamilie auf diese bevorstehenden Erfordernisse nicht ausreichend vorbereitet.